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Häufig gestellte Fragen

Gerne stehen wir Ihnen auch...

Häufige Fragen

Ist diese Ausbildung «Krankenkassenanerkannt»?

Krankenversicherer nutzen das EMR-Qualitätslabel bzw. das ASCA-Label als Entscheidungsgrundlage, um Kosten für erfahrungsmedizinische / komplementärtherapeutische Leistungen im Rahmen von privaten Zusatzversicherungen zu erstatten. GEBIZ orientiert sich bei ihren Bildungsangeboten an den Reglementen der Registrierungsstellen EMR und ASCA, und hat die entsprechenden Qualitätslabels erhalten. Bei Bedarf informieren wir Sie dazu sehr gerne. Auf den entsprechenden Webseiten können Sie nachgehen welche Versicherer die entsprechende Methode vergüten. https://www.emr.ch/dl/dokumente/emr-reglement-8-methoden.pdf https://asca.ch/de/partner/versicherer/

Werden bereits absolvierte Bildungsleistungen angerechnet?

Im Rahmen unserer Bildungsgänge Grundlagen und Therapeutischen Massagen gibt es die Möglichkeit, bereits erworbene Aus- und Weiterbildungsleistungen anrechnen zu lassen. Diese Anrechnung von Bildungsleistungen (AvB) geschieht aufgrund einer sorgfältigen Prüfung von Dokumenten. Gemeint sind offizielle und personifizierte Unterlagen wie Diplome und Bestätigungen. Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie bei uns.

Kann eine Ausbildung auch in Raten bezahlt werden?

Die Möglichkeit, Ausbildungskosten in monatlichen Raten zu bezahlen, ermöglicht es mehr Interessierten, sich ohne sofortige finanzielle Belastung weiterzubilden. Wir bieten diese flexible Zahlungsoption an, um Bildung für alle zugänglich zu machen. Um den administrativen Mehraufwand und die Verwaltung der monatlichen Ratenzahlungen abzudecken, erheben wir eine geringe Gebühr von 3,8%. Diese geringfügige Aufwandspauschale trägt dazu bei, unseren Teilnehmenden weiterhin einen reibungslosen und hochwertigen Bildungsservice zu gewährleisten.

Allgemein

Was sollte ich zum praktischen Unterricht an der Behandlungsliege mitbringen und wie sollte ich mich kleiden?

Für den praktischen Unterricht an der Behandlungsliege ist es wichtig, dass Sie folgende Gegenstände mitbringen, um eine optimale Lernerfahrung zu gewährleisten:

  • Liegetuch gross (optimal 80x200 cm): Dies dient als Hygieneschutz und Komfortunterlage auf der Behandlungsliege.
  • Zudecktuch (optimal 100x200 cm): Für die Abdeckung und Wahrung der Privatsphäre der behandelten Person.
  • Kleines Tuch (50x70 cm): Dieses Tuch kann als zusätzliche Unterstützung oder zur Abdeckung spezifischer Bereiche verwendet werden.

Für die Kleidung gelten folgende Richtlinien, um eine professionelle therapeutische Haltung zu gewährleisten:

  • Bequeme Kleidung: Tragen Sie bequeme Kleidung, die Ihnen Bewegungsfreiheit bietet.
  • Indoor Schuhe: Bitte tragen Sie Indoor Schuhe, um die Sauberkeit und Hygiene in den Praxisräumen zu bewahren.
  • Kleiderregeln: Trägerleibchen und bauchfreie T-Shirts sind nicht erwünscht. Wählen Sie stattdessen Kleidung, die die Professionalität und den Respekt gegenüber den Klienten und Mitlernenden fördert.

Mit diesen Vorbereitungen und Kleiderregeln sind Sie bestens ausgestattet, um praktische Fähigkeiten sicher und effektiv zu erlernen.

Was genau bedeutet Angeleitetes Selbststudium?

Beim angeleiteten Selbststudium (AS) stellt die Lehrperson Arbeitsaufträge für die Lernenden bereit, welche diese - ohne Anwesenheit der Lehrperson - selbstständig in Einzelarbeit oder in der Lerngruppe bearbeiten. Dabei sind konkrete Überlegungen zu den Lernzielen, Lernmaterialien, Lerninhalten, zum zeitlichen Rahmen und der Methodik von Bedeutung. In der Nachbereitung evaluieren die Lehrenden die Arbeitsergebnisse, und geben in der anschliessenden Kontaktphase (in der Schule) eine entsprechende Rückmeldung an die Lernenden. Die Phasen des angeleiteten Selbststudiums werden so mit den Präsenzphasen sinnvoll verzahnt.

Können Prüfungen wiederholt werden?

Bei Nichtbestehen der Prüfung hat die Kandidatin die Möglichkeit, die Prüfung 2 x zu wiederholen. Die Prüfung kann frühestens am nächsten offiziellen Prüfungsdatum wiederholt werden oder wird in gemeinsamer Absprache festgelegt. Für die Kandidatin, die eine Prüfung wiederholt, gelten die gleichen Bedingungen wie bei der ersten Prüfung. Bei nicht bestandener Prüfung kann innert 30 Tagen ein schriftlicher Rekurs mit Darstellung des Sachverhaltes und Begründung eingereicht werden. Die Schulleitung entscheidet nach Prüfung dieses Antrages und in Rücksprache mit den beteiligten Lehrpersonen über das endgültige Prüfungsresultat.